Diese Verfahren werden von den gesetztlichen Krankenkassen übernommen,
der Beihilfe und nahezu allen Privatkassen.
In den ersten 5 Sitzungen, die als Probesitzungen in jedem Fall von den gesetzlichen Krankenkassen und der Beihilfe übernommen werden, findet in der Regel die Entscheidung für die Antragstellung der Psychotherapie statt.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte informieren sich bitte über die Kostenübernahmemodalitäten ihrer Kassen oder der zuständigen Beihilfestellen.
Alle psychischen Störungen z.B. Ängste, Depressionen, Borderline-Syndrome, Burn-out, Belastungen durch Mobbing, persönliche Krisen, Eßstörungen, psychosomatische Erkrankungen, psychogen Schmerzsyndrome, Traumafolgeerkrankungen, Trennungskonflikte, Reaktionen auf Belastungen bei chronischen Erkrankungen (Diabetes mellitus).
Ausgeschlossen sind:
- akute Psychosen
- unbehandelte Süchte (Alkohol,Drogen, Medikamente)
In diesen Fällen stehen Ihnen Fachkliniken, Fachärzte für Psychiatrie und Suchtberatungsstellen zur Verfügung.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist von der Psychoanalyse (Freud und Nachfolger) abgeleitet und geht davon aus, daß menschliches Handeln und Erleben wesentlich durch unbewußtes Geschehen mitbestimmt ist und Konflikte die lebenslange Entwicklung jedes Menschen beeinflussen. Je besser oder schlechter diese oft unbewußten Konflikte bewältigt werden, treten Krankheitssymptome auf. In der Therapie werden innere oft unbewußte Konflikte bewußt gemacht und nach einer besseren, nicht mehr krankmachenden Lösung gesucht. Innerhalb der therapeutischen Beziehung werden im Hier und Jetzt Symptom als Ausdruck von früherer Beziehungsstörungen des/der Patienten/in verstanden und behandelt. Sie können wiederbelebt und bewußt bearbeitet werden.
Das ist ein heilsamer Entwicklungsprozeß des/der Patienten/in. Eine gute Therapie führt zu größerem Selbstbewußtsein, Symptomüberwindung, verbesserter Konfliktfähigkeit und höherer Lebenszufriedenheit.